Religionslehrer*in (Pflichtschulen)


Religionslehrer*innen (Pflichtschulen) sind ausgebildet als Lehrer*in für die Primarstufe oder Lehrer*in für die Sekundarstufe - Allgemeinbildung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Religion. Sie unterrichten das Fach Religion, je nach ihrer Ausbildung, an Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe bis zur 9. Schulstufe. Sie lehren den Gegenstand entsprechend den Lehrplänen des jeweiligen Schultyps und ihrer Religion bzw. Konfession. In ihrem Unterricht vermitteln Religionslehrer*innen die grundlegenden Inhalte der eigenen Religion bzw. Konfession, der Weltreligionen aber auch allgemein ethische Grundsätze sowie sozialkritische Inhalte. Sie arbeiten eng mit ihren Schüler*innen zusammen und haben Kontakt zu Kolleg*innen, aber auch zu den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schüler*innen.

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