Richter*in


Richter*innen leiten Gerichtsverhandlungen und fällen Urteile. Sie sorgen für die Rechtsprechung in den Bereichen der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, in der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit sowie in Außerstreitverfahren (z. B. Exekutions- oder Konkursangelegenheiten). Richter*innen arbeiten an Bezirks- und Landesgerichten, Oberlandesgerichten und bei Verwaltungs- und Verfassungsgerichten. Sie arbeiten eigenständig und eigenverantwortlich und haben Kontakt mit Berufskolleginnen/-kollegen und verschiedenen juristischen Fachkräften z. B. mit Rechtsanwältinnen/-anwälten, Staatsanwältinnen/-anwälten, Gerichtsvollzieher*innen oder Diplomrechtspfleger*innen.

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