Sanitätsgehilfe / Sanitätsgehilfin


Der Beruf Sanitätsgehilfe/Sanitätsgehilfin wurde mit der Einführung des Sanitätergesetzes 2002 (SanG) aufgehoben. Ausbildungen im Sanitätsdienst erfolgen seither zur Rettungs- und Notfallsanitäter*in.

Personen die eine Ausbildung zum Santitätsgehilfen/zur Sanitätsgehilfin absolviert haben, die Berufsberechtigung besitzen und überdies eine aufrechte Berechtigung zur Durchführung der Defibrillation mit halbautomatischen Geräten besitzen, sind berechtigt, den Beruf Rettungssanitäter*in auszuüben und die Berufsbezeichnung "Rettungssanitäter*in" zu führen. Sanitätsgehilfen/Sanitätsgehilfinnen die keine Berechtigung zur Durchführung der Defibrillation hatten, mussten eine entsprechende Ausbildung in der Defibrillation nachholfen, andernfalls erlosch ihre Berufsberechtigung.

Berufs- und Ausbildungsbeschreibungen findest du beim Beruf Sanitäter*in.

Informationen zum Beruf

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