Gemäß Rechtsvorschrift für Sozialbetreuungsberufe umfasst die Tätigkeit/Aufgabe der Sozialbetreuer*innen:
Fach-Sozialbetreuer*innen; eigenverantwortliche Tätigkeiten:
- die spezifische Lebenssituation älterer oder behinderter bzw. benachteiligter Menschen ganzheitlich erfassen
- den individuellen Bedürfnissen durch gezielte Maßnahmen entsprechen
- dadurch einen Beitrag zur Erhöhung und/oder Erhaltung der Lebensqualität der Klient*innen leisten
- die Gestaltung eines für die Klient*innen lebenswerten sozialen Umfeldes unterstützen und damit einen Beitrag zu einem Leben in Würde leisten
- mit allen Bezugspersonen der unterstützungsbedürftigen Menschen und mit allen betreuenden Stellen zusammenarbeiten, insb. mit Expert*innen aus den Bereichen Therapie, Medizin, Recht, Gesundheits- und Krankenpflege usw.
Diplom-Sozialbetreuer*innen, darüber hinaus:
- über die unmittelbaren Betreuungsaufgaben hinaus nehmen Diplom-Sozialbetreuer*innen konzeptive und planerische Aufgaben zur Gestaltung der Betreuungsarbeit wahr.
- Mitarbeiter*innen und Helfer*innen in Fragen der Sozialbetreuung koordinieren und fachlich anleiten
- das Dienstleistungsangebot der eigenen Organisation oder Einrichtung fachlich weiterentwickeln
- Maßnahmen und Prozesse der Qualitätsentwicklung durchführen, wie z. B. Reflexion und Evaluation mithilfe anerkannter Verfahren und Instrumente