Staatsanwalt / Staatsanwältin


Staatsanwälte/Staatsanwältinnen vertreten die staatliche Anklagebehörde, d. h. sie prüfen und beurteilen, ob Delikte gerichtlich zu verfolgen sind. Zur Feststellung des Sachverhaltes einer strafbaren Handlung führen sie unter Einschaltung der Polizei und Untersuchungsrichter*innen Ermittlungsverfahren durch. Sie stellen Strafanträge, erheben öffentliche Anklage und sind in Strafprozessen als Anklagevertreter*in im Namen der Republik Österreich tätig. Sie stehen bei ihrer Arbeit in Kontakt zu Berufskolleg*innen in den Bereichen Recht und Sicherheit (z. B. Rechtsanwält*innen, Richter*innen, Sicherheitswachebeamt*innen).

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