freie Praxis, Krankenhäuser:
- Patient*innen über ihre Krankengeschichte (Anamnese) befragen
- Patient*innen untersuchen, ob eine Krankheit vorliegt
- Patient*innen untersuchen, welche Krankheiten vorliegen (Diagnose)
- den Verlauf der Krankheit abschätzen (Prognose)
- die richtige Behandlung (Therapie) einleiten, einen Therapieplan erstellen
- Rehabilitationsmaßnahmen einleiten
- die Patient*innen über verschiedene Möglichkeiten der Vorbeugung und Verhütung bzw. Früherkennung von Krankheiten aufklären (Prävention)
- Heilmittel (z. B. Medikamente) und Heilbehelfe verordnen
- Geburtshilfe (siehe auch °Hebamme (m./w./d.)#) und medizinische Fortpflanzungshilfe leisten
- ärztliche Gutachten und Zeugnisse erstellen
- in manchen Fällen Leichenöffnungen vornehmen
öffentlicher Gesundheitsdienst:- Gesundheitsschutzmaßnahmen überwachen und durchführen, z. B. öffentliche Impfungen oder Seuchenbekämpfung
- die Bevölkerung über krankheitsvorbeugende Verhaltensweisen aufklären
gewerbeärztlicher Bereich:- Aufsicht über die Durchführung gesetzlicher Arbeitsschutzmaßnahmen
pharmazeutische Industrie:- vorgeschriebenen Untersuchungen, die die Sicherheit und Wirksamkeit der Medikamente gewährleisten, durchführen und überwachen
- Indikationen (Grund für Verschreibungen) und Dosierungen der Medikamente ermitteln