Facharzt / Fachärztin für Augenheilkunde und Optometrie


Für die Ausbildung zum Fachärzt/zur Fachärztin ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Humanmedizin Voraussetzung (siehe die Berufsbeschreibung zu Arzt / Ärztin).

Der Fachbereich der Augeheilkunde ist eine Spezialisierung innerhalb der Medizin. Die Augenheilkunde und Optometrie (Sehkraftbestimmung) befasst sich mit der Erkennung, Behandlung, Prävention und Rehabilitation von Augenerkrankungen und Verletzungen am Auge und seiner Umgebung (z. B. Augenlid). Fachärzt*innen für Augenheilkunde und Optometrie verfügen über Kenntnisse der physikalisch optischen Grundlagen und Untersuchungsmethoden der Optometrie. Je nach den Ergebnissen ihrer Untersuchungen verordnen sie unterschiedliche Therapien, Heil- und Sehbehelfe.
Quelle: Österreichische Ärztekammer (ÖAK)


Informationen zur Ausbildung und den entsprechenden Lehrinhalten finden Sie unter folgendem Link:
Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Ausbildungsinhalte nach Fachrichtungen


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