Bereich tierärztliche Praxis für Klein- und Großtiere:
- Tierkrankheiten diagnostizieren und kranke Tiere behandeln, z. B. Arzneimittel verschreiben, Parasiten entfernen, Wunden versorgen oder operieren
- Tierkrankheiten durch Schutzimpfungen vorbeugen
- alte, schwerkranke und stark verletzte Tiere einschläfern
- Kastrationen und Sterilisationen durchführen
- künstliche Befruchtungen und Deckungen durchführen, Geburtshilfe leisten
- den Gesundheitszustand von landwirtschaftlichen Nutztieren regelmäßig kontrollieren
- die Einhaltung von Hygienevorschriften bei der Stallführung, Milchgewinnung und Milchverarbeitung kontrollieren
- Tierhalter*innen von Klein- oder Nutztieren beraten, z. B. bezüglich Tierernährung, Tierpflege, Fütterungstechnik, Hygienevorschriften
Bereich Arzneimittelentwicklung und Lebensmittelindustrie:
- bei der klinischen Entwicklung von Arzneimitteln mitwirken
- bei der Züchtung und Haltung von Versuchstieren (z. B. die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften überwachen) mitwirken
- Schlachttiere untersuchen, Hygienevorschriften beim Schlachten und bei der Fleischverarbeitung überwachen, Fleischbeschauungen durchführen
- Tiertransporte, Tierversuche und Versuchstierhaltungen genehmigen, untersagen, überwachen
- Nutztierhaltung in Intensivhaltungssystemen (z. B. Legebatterien) überwachen
- bei der Weiterverarbeitung von tierischen Produkten (z. B. Fleisch, Fisch, Eier, Milch ) die Einhaltung der Lebensmittelhygienevorschriften überwachen (z. B. Laboruntersuchungen durchführen)
- Tätigkeiten als Sachverständige*r durchführen, Gutachten erstellen