Facharzt / Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe


Für die Ausbildung zum Fachärzt/zur Fachärztin ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Humanmedizin Voraussetzung (siehe die Berufsbeschreibung zu Arzt / Ärztin).

Der Fachbereich Frauenheilkunde und Geburtshilfe ist eine Spezialisierung innerhalb der Medizin. Fachärzt*innen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sind auf die Behandlung von Erkrankungen der weiblichen Geschlechtsorgane und der weiblichen Brust spezialisiert. Sie nehmen Kontrolluntersuchungen vor, beraten über Verhütungsmethoden, bei Unfruchtbarkeit und bei unerwünschten Schwangerschaften. Außerdem betreuen sie ihre Patientinnen während der Schwangerschaft (Vorsorgeuntersuchungen) sowie vor, während und nach der Geburt. Wenn es notwendig ist, führen sie geburtshilfliche Operationen (z. B. Kaiserschnitt) durch.


Informationen zur Ausbildung und den entsprechenden Lehrinhalten finden Sie unter folgendem Link:
Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Ausbildungsinhalte nach Fachrichtungen


Informationen zum Beruf

Zugehörige Branchen

© BIC.at