Facharzt / Fachärztin für Gerichtsmedizin


Für die Ausbildung zum Fachärzt/zur Fachärztin ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Humanmedizin Voraussetzung (siehe die Berufsbeschreibung zu Arzt / Ärztin).

Der Fachbereich Gerichtsmedizin ist eine Spezialisierung innerhalb der Medizin. Gerichtsmediziner*innen arbeiten im Auftrag von Gerichten. Sie untersuchen bei plötzlichen, natürlichen und gewaltsamen Todesfällen die Leichen und Leichenteile und stellen Identität und Todesursache fest. In strittigen Rechtsfällen nehmen sie an lebenden Personen Untersuchungen vor, etwa, wenn es um die Aufklärung von Körperverletzungen und Gesundheitsschädigungen sowie Verletzungsfolgen nach Unfällen (Rekonstruktion) geht. Sie begutachten und untersuchen Vergiftungen, die Wirkung von Alkohol und Rauschgiften, strittige Abstammungsverhältnisse und analysieren medizinische Behandlungsfehler bei Lebenden und Toten. Oft stehen sie dem Gericht als Sachverständige sowie für die Bearbeitung medizinisch-juristischer Fragen zur Verfügung.


Informationen zur Ausbildung und den entsprechenden Lehrinhalten findest du hier: Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Ausbildungsinhalte nach Fachrichtungen

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