Facharzt / Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde


Für die Ausbildung zum Fachärzt/zur Fachärztin ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Humanmedizin Voraussetzung (siehe die Berufsbeschreibung zu Arzt / Ärztin).

Der Fachbereich Kinder- und Jugendheilkunde ist eine Spezialisierung innerhalb der Medizin. Das Sonderfach Kinder- und Jugendheilkunde umfasst die Erkennung und Behandlung aller körperlichen und seelischen Erkrankungen, Prävention, Intensivmedizin, Rehabilitation und Fürsorge der Patient*innen im Kindes- und Jugendalter.
Quelle: Österreichische Ärztekammer (ÖAK)


Informationen zur Ausbildung und den entsprechenden Lehrinhalten finden Sie unter folgendem Link:
Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Ausbildungsinhalte nach Fachrichtungen


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