Facharzt / Fachärztin für klinische Pathologie und Neuropathologie


Für die Ausbildung zum Fachärzt/zur Fachärztin ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Humanmedizin Voraussetzung (siehe die Berufsbeschreibung zu Arzt / Ärztin).

Der Fachbereich klinische Pathologie und Neuropathologie ist eine Spezialisierung innerhalb der Medizin. Fachärzt*innen für klinische Pathologie und Neuropathologie beraten und unterstützen die in der Krankenbehandlung tätigen Ärzt*innen bei der Erkennung der Krankheiten des Nervensystems sowie ihrer Ursachen. Sie beobachten Krankheitsverläufe und bewerten therapeutische Maßnahmen durch die Untersuchung übersandten morphologischen Materials (Morphologie befasst sich mit dem Aufbau und den Formveränderungen des Körpers) oder durch Obduktion des Nervensystems.
Quelle: Österreichische Ärztekammer (ÖAK)


Informationen zur Ausbildung und den entsprechenden Lehrinhalten finden Sie unter folgendem Link:
Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Ausbildungsinhalte nach Fachrichtungen


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