Gemäß Rechtsvorschrift für Sozialbetreuungsberufe umfasst die Tätigkeit der Sozialbetreuer*innen:
Fach-Sozialbetreuer*innen - Behindertenarbeit; eigenverantwortliche Tätigkeiten:
Maßnahmen der Anleitung, Anregung, Beratung, Assistenz, Förderung und erforderlichenfalls der Intervention durchführen und bei Bedarf eine weitergehende oder gänzliche stellvertretende Durchführung von Verrichtungen übernehmen, insb.:
- bei Kontakten zu anderen Menschen unterstützen, die Teilnahme am sozialen Leben fördern sowie in Fragen der Partnerschaft und Sexualität begleiten
- Interessensabklärung, Förderung und Training zu Beschäftigung und Arbeit unterstützen und begleiten
- bei der Freizeitgestaltung, Entspannung und Erholung, Hobbys, Feste und Feiern unterstützen und begleiten
- musisch-kreative Mittel und Bewegung zur Bildung und Persönlichkeitsentfaltung einsetzen
- die Wahrnehmung, Kreativität, Sinnesschulung und ästhetische Bildung fördern
- bei kritischen Lebensereignissen wie Krankheit, Trauer, Tod (z. B. von Angehörigen) begleiten, mit dem Ziel der Sinnstiftung, Sterbebegleitung
- pflegerische Aufgaben entsprechend ihrer Qualifikation als Pflegehelfer*in/Pflegeassistent*in gem. GuKG wahrnehmen
Diplom-Sozialbetreuer*innen, darüber hinaus:
Konzepte und Projekte entwickeln und eigenverantwortlich durchführen und evaluieren; insb:
- personenzentrierte Lebensplanung
- aktuell anerkannte und wissenschaftlich fundierte Konzepte und Methoden der Basalen Pädagogik anwenden, wie z. B. Basale Stimulation, Basale Kommunikation, Basale Aktivierung
- unterstützende, erweiternde und alternative Kommunikationsmittel (z. B. Gebärden und Symbole) anwenden, unter Einsatz elektronischer Hilfsmittel