Facharzt / Fachärztin (Unfallchirurgie)


Für die Ausbildung zum Fachärzt/zur Fachärztin ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Humanmedizin Voraussetzung (siehe die Berufsbeschreibung zu Arzt / Ärztin).

Der Fachbereich Unfallchirurgie ist eine Spezialisierung innerhalb der Medizin. Unfallchirurg*innen übernehmen ihre Patient*innen direkt nach Unfällen. Sie diagnostizieren den Grad der Verletzungen und nehmen die erforderlichen Operationen vor. Auch die Nachbehandlung der Patient*innen gehört zu ihren Aufgaben.


Informationen zur Ausbildung und den entsprechenden Lehrinhalten finden Sie unter folgendem Link:
Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Ausbildungsinhalte nach Fachrichtungen


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