- die Qualität und Regionalität der Tiere vor der Schlachtung prüfen und beurteilen
- die Schlachtung durchführen
- Schlachttierkörper und Fleischteile zerlegen
- Fleisch und Fleischnebenprodukte nach ihren Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten (Salzen, Pökeln, Räuchern, Braten, Kochen, Brühen, Kühlen, Trocknen) beurteilen
- Fleisch für den Verkauf und die Weiterverarbeitung herrichten
- Fleisch zu Fleisch- und Wurstwaren verarbeiten
- Fleisch- und Wurstwaren haltbar machen, kühlen, einfrieren und lagern
- Fleisch- und Wurstwaren mit Hilfe entsprechender Verfahren und Materialien abfüllen und verpacken
- Werkzeuge, Gerätschaften, Maschinen und Arbeitsbehelfe instandhalten, reinigen und desinfizieren
- auf die Hygienebestimmungen und das Lebensmittelrecht achten
In einem traditionellen Betrieb des Fleischergewerbes führen die Fleischverarbeiter*innen alle beschriebenen Tätigkeiten selbst aus, während sie sich in großen Industriebetrieben meist auf einen bestimmten Arbeitsbereich spezialisieren müssen.