Der Zugang zur Tätigkeit als Versicherungsfachmann*frau im Außendienst ist nicht einheitlich geregelt. Im Allgemeinen wird eine versicherungswirtschaftliche Ausbildung als Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf) oder eine wirtschaftlich-kaufmännische Ausbildung vorausgesetzt (z. B. Abschluss einer kaufmännischen Schule wie Handelsschule oder Handelsakademie bzw. Höhere Lehranstalt/Fachschulen für wirtschaftliche Berufe). Das Versicherungsfachwissen wird durch innerbetriebliche Schulungen vermittelt.
Die wichtigsten Voraussetzungen für diesen Beruf sind jedoch sicheres und kompetentes Auftreten, Kommunikationsfähigkeit und Freude am Verkaufen.