Für die Ausbildung zum Fachärzt/zur Fachärztin ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Humanmedizin Voraussetzung (siehe die Berufsbeschreibung zu Arzt / Ärztin).
Der Fachbereich Haut- und Geschlechtskrankheiten ist eine Spezialisierung innerhalb der Medizin. Das Sonderfach Haut- und Geschlechtskrankheiten umfasst die Erkennung, Behandlung, Prävention und Rehabilitation von Erkrankungen der Haut, der hautnahen Schleimhäute und der Hautanhangsgebilde.
Quelle: Österreichische Ärztekammer (ÖAK)
Informationen zur Ausbildung und den entsprechenden Lehrinhalten finden Sie unter folgendem Link:
Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Ausbildungsinhalte nach Fachrichtungen