Facharzt / Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten


Für die Ausbildung zum Fachärzt/zur Fachärztin ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Humanmedizin Voraussetzung (siehe die Berufsbeschreibung zu Arzt / Ärztin).

Der Fachbereich Haut- und Geschlechtskrankheiten ist eine Spezialisierung innerhalb der Medizin. Das Sonderfach Haut- und Geschlechtskrankheiten umfasst die Erkennung, Behandlung, Prävention und Rehabilitation von Erkrankungen der Haut, der hautnahen Schleimhäute und der Hautanhangsgebilde.
Quelle: Österreichische Ärztekammer (ÖAK)


Informationen zur Ausbildung und den entsprechenden Lehrinhalten finden Sie unter folgendem Link:
Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Ausbildungsinhalte nach Fachrichtungen


Informationen zum Beruf

Zugehörige Branchen

© BIC.at