Kinder- und Jugendarbeit:
- zur aktiven Freizeitgestaltung anregen, z. B. Sport, Werken, Musik oder Spiel
- Aufsicht wahrnehmen
- Organisations- und Verwaltungsaufgaben erledigen (z. B. finanzielle Möglichkeiten für bestimmte Maßnahmen klären)
- kulturelle und sportliche Veranstaltungen organisieren und durchführen
Sozialdienste (z. B. Jugendamt):
- Beratungen durchführen und Sprechstunden zur Problem- und Konfliktlösung abhalten
- Hilfsangebote materieller und persönlicher Art vermitteln
- schriftliche Berichte und Stellungnahmen abfassen
- therapeutische Maßnahmen einleiten und durchführen, das jeweilige soziale Umfeld einbeziehen
Psychosoziale Beratungsdienste (z. B. Familien-, Erziehungsberatung):
- problembezogene Gespräche führen, Vorgeschichte und gegenwärtige Beziehungen klären
- Umgebungseinflüsse erforschen sowie die familiären und sonstigen sozialen Bedingungen, Perspektiven erörtern, Hilfen vermitteln und emotionale Unterstützung anbieten