Für die Ausbildung zum Fachärzt/zur Fachärztin ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Humanmedizin Voraussetzung (siehe die Berufsbeschreibung zu Arzt / Ärztin).
Der Fachbereich Neurologie ist eine Spezialisierung innerhalb der Medizin. Das Sonderfach Neurologie umfasst die Erkennung, nichtoperative Behandlung, Prävention und Rehabilitation von Erkrankungen des gesamten Nervensystems sowie der Muskulatur.
Quelle: Österreichische Ärztekammer (ÖAK)
Informationen zur Ausbildung und den entsprechenden Lehrinhalten finden Sie unter folgendem Link:
Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Ausbildungsinhalte nach Fachrichtungen