Am 16.6.1998 wurde das Bundesgesetz über den kardiotechnischen Dienst (Kardiotechnikergesetz) erlassen. Dieses Gesetz trat mit 1.1.1999 in Kraft und regelt den Beruf der Kardiotechniker*innen. Die offizielle Berufsbezeichnung lautet: Dipl. Kardiotechniker / Dipl. Kardiotechnikerin.
Die Ausbildung im kardiotechnischen Dienst ist eine berufsbegleitende Ausbildung in der Dauer von 18 Monaten im Rahmen eines vollbeschäftigten Dienstverhältnisses einer Krankenanstalt, bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend länger. Ausbildungsstätten sind Krankenanstalten einschließlich der Universitätskliniken und Universitätsinstitute, die vom Gesundheitsministerium nach Anhörung des Kardiotechnikerbeirates als Ausbildungsstätten für die Ausbildung zum/zur diplomierten Kardiotechniker*in anerkannt worden sind.
Zulassungsbedingungen zur Ausbildung:
Mehr Informationen zur Ausbildung einschließlich Ausbildungsverordnung findest du unter Aus- und Weiterbildung zum Berufsbild des Dipl. Kardiotechnikers / der Dipl. Kardiotechnikerin.