Sanitätsdienst - Allgemein:
Der Sanitätsdienst umfasst den Tätigkeitsbereich von Rettungssanitäter*innen und Notfallsanitäter*innen, d. h. die eigenverantwortliche Durchführung von Maßnahmen der
- qualifizierten Ersten Hilfe
- Sanitätshilfe und
- Rettungstechnik, einschließlich diagnostischer und therapeutischer Verrichtungen
Rettungssanitäter*innen:
Der Tätigkeitsbereich der Rettungssanitäter*innen umfasst:
- Kranke, Verletzte und sonstige hilfsbedürftige Personen, die medizinische Betreuung brauchen, vor und während des Transports nach ärztlicher Anordnung selbstständig und eigenverantwortlich versorgen und betreuen
- angelegte Infusionen fachgerecht aufrechterhalten und beenden
- Patient*innen oder betreute Personen für einen Transport übernehmen oder übergeben
- Hilfestellung bei auftretenden Akutsituationen leisten, einschließlich der Verabreichung von Sauerstoff
- lebensrettende Sofortmaßnahmen (Aufrechterhaltung der lebenswichtigen Körperfunktionen, Defibrillation mit halbautomatischen Geräten) durchführen
- sanitätsdienstliche Sondertransporte durchführen (z. B. Bluttransporte)
Notfallsanitäter*innen:
Der Tätigkeitsbereich der Notfallsanitäter*innen umfasst zusätzlich (abhängig von den absolvierten Modulausbildungen) nach Maßgabe der Notsituation:
- bei medizinischen Notfällen aller Art selbstständig Erste Hilfe leisten (Lagerung, Beatmung, Blutstillung, Schockbehandlung) bzw. Ärzt*innen bei allen notfall- und katastrophenmedizinischen Maßnahmen unterstützen
- die erforderlichen Arzneimittel verabreichen
- Medikamentenbestände überprüfen und ergänzen
- Venenzugänge legen und Infusionen verabreichen
- Intubationen vornehmen (Beatmungsschlauch in die Luftröhre einführen)
- berufsspezifische Geräte, Materialien und Arzneimittel eigenverantwortlich betreuen