Notfallsanitäter*in


Notfallsanitäter*innen sind Rettungssanitäter*innen (siehe Sanitäter*in), die über ihre allgemeinen Tätigkeiten hinausgehend auch für die Durchführung von (und Unterstützung bei) notfallmedizinischen Maßnahmen ausgebildet sind. Sie betreuen Patient*innen, die sich in einem lebensbedrohlichen Zustand befinden und unterstützen den Notarzt / die Notärztin.

Je nach absolvierter Ausbildungsstufe (die Ausbildung ist in verschiedenen Modulen aufgebaut) dürfen Notfallsanitäter*innen Notfallmaßnahmen selbst ergreifen, d. h. bestimmte Arzneimittel verabreichen, Venenzugänge und Infusionen legen oder intubieren. Damit führen sie Maßnahmen selbstständig durch, die sonst Ärzt*innen vorbehalten sind. Diese Notfallmaßnahmen dürfen sie dann durchführen, wenn die Gesundheit des Patienten / der Patientin unmittelbar gefährdet ist, weniger eingreifende Maßnahmen nicht ausreichen, die Maßnahme vom Arzt angeordnet wird der verständigte Arzt / die verständigte Ärztin noch nicht eingetroffen ist.

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