Diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in (Intensivpflege)


Vorweg: In den letzten Jahren ist deutlich geworden, dass eine Spezialisierung in den unterschiedlichen Fachbereichen der Pflege nicht mehr wegzudenken ist. Voraussetzung für die Teilnahme an Spezialisierungsfortbildungen ist eine abgeschlossene Erstausbildung im Bereich "gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege". Die Sonderausbildung in der Intensivpflege dauert 8 Monate und umfasst 1200 Stunden theoretische und praktische Ausbildung. Die Sonderausbildung muss innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgreich absolviert werden.

Intensivpflegefachkräfte sind für die optimale Pflege der Patient*innen auf einer Intensivüberwachungsstation oder einer Intensivbehandlungsstation zuständig. Die Pflege kann von einer intensiven Kurzzeitpflege in eine langdauernde Behandlungspflege übergehen und beinhaltet die ständige Unterstützung aller Lebensaktivitäten und rehabilitative (wiederherstellende) Maßnahmen. Die Erfolgreiche Absolvierung einer Sonderausbildung in der Intensivpflege berechtigt auch zur Ausübung der Anästhesiepflege und der Kinderintensivpflege.

Weitere Informationen unter:
Gesundheitsberufe von A bis Z

Informationen zum Beruf

Zugehörige Branchen

© BIC.at