Diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in (Anästhesiepflege)


Vorweg: In den letzten Jahren ist deutlich geworden, dass eine Spezialisierung in den unterschiedlichen Fachbereichen der Pflege nicht mehr wegzudenken ist. Voraussetzung für die Teilnahme an Sonderausbildungen ist eine abgeschlossene Erstausbildung im Bereich "gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege". Die Sonderausbildung in der Anästhesiepflege dauert 7 Monate und umfasst 1000 Stunden theoretische und praktische Ausbildung. Die Sonderausbildung muss innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgreich absolviert werden.

Anästhesiepflegefachkräfte sind für die Betreuung, Beobachtung, Überwachung und die Pflege von Patient*innen vor, während und nach der Narkose sowie für die Mitwirkung bei Narkosen zuständig.

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Gesundheitsberufe von A bis Z

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