Jurist*in (Internationales Recht)


Jurist*innen (Internationales Recht) sind auf internationales Recht spezialisierte Jurist*innen bzw. Rechtswissenschafter*innen, wobei letztere eher im akademischen/theoretischen Bereich tätig sind. Sie arbeiten freiberuflich (als Selbstständige) oder als Angestellte vor allem in Anwaltskanzleien und Unternehmen mit internationaler Ausrichtung, aber auch für Interessenvertretungen (z. B. Wirtschaftskammern) oder Behörden. Wichtige Aufgaben sind z. B. (internationales) Vertragsrecht und Steuerrecht und alle Rechtsbereiche im Zusammenhang mit EU-Recht.

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