Jurist*in (Arbeits- und Sozialrecht)


Jurist*innen (Anwält*innen) für Sozial- und Arbeitsrecht beraten ihre Mandant*innen in allen sozial- und arbeitsrechtlichen Fragen wie Abschluss und Änderung von Arbeitsverträgen, Kündigungsschutz, Abmahnung, Abfindung, Schutz von besonderen Personengruppen (Jugendliche, Menschen mit Behinderungen, Schwangere etc.), betriebliche Mitbestimmung, Kindergeld, Wohngeld oder Sozialhilfe. Ist keine außergerichtliche Einigung möglich, vertreten sie die Interessen ihrer Mandant*innen vor dem Sozial- und Arbeitsgericht. Sie arbeiten freiberuflich (als Selbstständige) oder als Angestellte in Rechtsanwaltskanzleien, Behörden oder für Interessensvertretung (z. B. Arbeiterkammern und Wirtschaftskammern).

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