Jurist*in (Strafrecht)


Jurist*innen (Anwält*innen) für Strafrecht beraten und betreuen ihre Mandant*innen in allen strafrechtlichen und strafprozesslichen Rechtsangelegenheiten (z. B. Jugendstrafverfahren, Wirtschaftsstrafverfahren, Kapitalstrafverfahren). Sie verhandeln mit der Staatsanwaltschaft und vertreten ihre Mandant*innen bei den Gerichtsverhandlungen. Sie werden vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Strafgericht tätig. Sie arbeiten freiberuflich (als Selbstständige) oder als Angestellte in Rechtskanzleien.

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