Jurist*in (Zivilrecht)


Jurist*innen (Anwält*innen) für Zivilrecht beraten ihre Mandant*innen in allen zivilrechtlichen Rechtsangelegenheiten. Das Zivilrecht nimmt in vielen Anwaltskanzleien traditionellerweise großen Raum ein. Zu erwähnen sind etwa das Familienrecht (z. B. Ehescheidungen), das Sachenrecht und das Erbschaftsrecht (Geschäftsnachfolge, Erbverträge, Testamente und Erbteilungen). Sehr bedeutsam ist auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und Geldforderungen. Schließlich sind auch viele Anwält*innen in der rechtlichen Unternehmensberatung und bei Vertragsabschlüssen (Lizenzen, Franchising, Know-how und Vermarktung etc.) tätig, und sie betreuen Mandate im Handels- und Gesellschaftsrecht (Übernahmen, Gründungen, Joint Ventures, Verwaltungsrats-Mandate und Stiftungen) bis hin zu Treuhandschaften und Vermögensanlagen. Sie arbeiten freiberuflich (als Selbstständige) oder als Angestellte in Rechtskanzleien oder für Behörden.

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