Medizinische*r Masseur*in


Medizinische Masseur*innen führen nach ärztlicher Anordnung und unter Anleitung und Aufsicht einer Ärztin/eines Arztes oder einer/eines Angehörigen des Physiotherapeutischen Dienstes verschiedene Massagen und andere physikalische Behandlungen (wie z. B. Packungsanwendungen, Reflexzonenmassagen, Wärme- und Kältebehandlungen) durch. Ihr Beruf zählt zu den Heilberufen, d. h. der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt in der Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge ihrer Kund*innen und Patient*innen. Sie arbeiten in Krankenhäusern, Kliniken, Kuranstalten, sportmedizinischen Einrichtungen sowie in ärztlichen und physiotherapeutischen Praxen.

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