Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist im Rahmen des folgenden reglementierten Gewerbes möglich:
Information zu REGLEMENTIERTEN HANDWERKEN UND GEWERBEN: Die Zulassungsbedingungen für reglementierte Handwerke und Gewerbe sind bundesgesetzlich geregelt, siehe hierzu die jeweils angegebenen Bundesgesetzblätter:
BGBl. Nr. II 40/2003. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Drucker und Druckformenhersteller (Drucker und Druckformenhersteller-Verordnung),
einsehbar unter: Rechtsinformationssystem Österreich
Information/Kontakt: Mit der GewONov 2002 wurde die Gestaltung der Prüfungsordnung für Handwerke und reglementierte Gewerbe in den Aufgabenbereich der Fachorganisationen der WKÖ übertragen, Kontakt siehe unter Wirtschaftskammer Österreich.
Allgemeine Hinweise:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
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