Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den Sie für die erfolgreiche Ausübung Ihres Berufs benötigen.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Sie können sich Ihre Berufsschule NICHT aussuchen, sondern werden ihr zugewiesen.
Folgende Berufsschulen sind für diesen Lehrberuf vorgesehen:
Art: Lehre
Form: Dual
Berufsschule des Bundes St. Egyden am Steinfeld (NUR FÜR INSASSEN DER JUSTIZANSTALT GERASDORF)
Puchberger Straße 1
2731 St. Egyden am Steinfeld
Tel.: +43 (0)2638 / 774 31 -630
Fax: +43 (0)2638 / 774 31 -119
email: 318025@aon.at
Art: Lehre
Form: Dual
Berufsschule für Gartenbau und Floristik
Donizettiweg 31
1220 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 599 16 -95860
Fax: +43 (0)1 / 599 16 -9995860
email: office.922025@schule.wien.gv.at
Internet: https://bsgf.schule.wien.at/
Art: Lehre
Form: Dual
Berufsschule Linz 10 - Expositur Ritzlhof
Kremstalstraße 124
4053 Haid/Ansfelden
Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -36670
Fax: +43 (0)732 77 20 -236699
email: bs-linz10.post@ooe.gv.at
Internet: http://www.bs-linz10.ac.at
Art: Lehre
Form: Dual
Tiroler Fachberufsschule für Garten, Raum und Mode
Kaiser-Max-Straße 3
6060 Hall/Tirol
Tel.: +43 (0)5223 / 425 13
Fax: +43 (0)5223 / 425 13 -20
email: direktion@tfbs-garamo.tsn.at
Internet: http://www.tfbs-garamo.tsn.at
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
Info:
Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich
Weitere Infos: http://www.hlfs.schule.at
Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau Wien - Schönbrunn
Grünbergstraße 24
1130 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 813 59 50 -0
Fax: +43 (0)1 / 813 59 50 -99
email: office@gartenbau.at
Internet: http://www.gartenbau.at
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Garten- und Landschaftsgestaltung
Höhere Lehranstalt für Gartenbau
Externistenprüfungskommission für die Reife- und Diplomprüfung
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
Info:
Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich
Weitere Infos: http://www.hlfs.schule.at
Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau Wien - Schönbrunn
Grünbergstraße 24
1130 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 813 59 50 -0
Fax: +43 (0)1 / 813 59 50 -99
email: office@gartenbau.at
Internet: http://www.gartenbau.at
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Garten- und Landschaftsgestaltung
Höhere Lehranstalt für Gartenbau
Externistenprüfungskommission für die Reife- und Diplomprüfung
Art: Schulausbildung
Dauer: 2 Jahre
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
je nach Stufe FacharbeiterInnenprüfung im Gartenbau oder LandwirtschaftsmeisterInnenprüfung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschule Ritzlhof
Kremstalstraße 125
4053 Haid-Ansfelden
Tel.: +43 (0)7229 / 883 12 -0
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -258669
email: info@ritzlhof.at
Internet: http://www.ritzlhof.at
Schwerpunkte:
Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Gartenbau
Landwirtschaftliche Fachschule für Berufstätige - Fachrichtung Gartenbau
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung