Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den Sie für die erfolgreiche Ausübung Ihres Berufs benötigen.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Sie können sich Ihre Berufsschule NICHT aussuchen, sondern werden ihr zugewiesen.
Folgende Berufsschulen sind für diesen Lehrberuf vorgesehen:
Art: Lehre
Form: Dual
Berufsschule Kremsmünster
Kirchberg 8
4550 Kremsmünster
Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -35600
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -258369
email: bs-kremsmuenster.post@ooe.gv.at
Internet: http://www.bs-kremsmuenster.ac.at
Art: Schulausbildung
Dauer: 4 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
Info:
Anmeldung: erfolgt ab dem ersten Tag der Semesterferien, bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien, unter Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse
Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallstatt
Lahnstraße 69
4830 Hallstatt
Tel.: +43 (0)6134 / 82 14 -0
Fax: +43 (0)6134 / 82 14 -230
email: htl.hallstatt@eduhi.at
Internet: https://www.htl-hallstatt.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie
Höhere Lehranstalt für Holz- und Restauriertechnik
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Holzhausbau
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Bootsbau
Fachschule für Bildhauerei
Fachschule für Drechslerei
Meisterklasse für Tischler/Drechsler/Streich- und Saitenintrumentenerzeuger
Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung