Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag "1. voll" bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
Berufsalternativen sind Berufe, denen eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgabenbereiche wie dem erlernten Beruf zugrunde liegen. Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die in der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit erworben wurden, können auch in Arbeitsbereiche der genannten Berufe eingebracht werden.