Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Büchsenmacher*in
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Büchsenmacherin" bzw."Büchsenmacher" zu tragen.
Berechtigungen:
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten, Produktionshallen usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Fachberufsschule Ferlach
Schulhausgasse 12
9170 Ferlach
Tel.: +43 (0)4227 / 32 33 -0
email: ferlach@bs.ksn.at
Internet: https://www.bsferlach.at/
Art: Schulausbildung
Dauer: 4 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
Info:
Wichtige Ausbildungsinhalte:
Neben den allgemeinbildenden Fächern (Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen, Informatik usw.) werden in der Fachschule unter anderem die fachspezifischen Fächer Betriebstechnik, Mechanik, Fertigungstechnik, Konstruktionsübung, Waffentechnik einschl. Ballistik und Munitionslehre, Wirtschaft und Recht usw. unterrichtet.
Die Ausbildung zeichnet sich durch einen besonders hohen Praxisanteil aus.
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Ferlach
Schulhausgasse 10
9170 Ferlach
Tel.: +43 (0)4227 / 23 31 -3800
Fax: +43 (0)4227 / 23 31 -3880
email: direktion@htl-ferlach.at
Internet: https://www.htl-ferlach.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Art und Design:
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:
Fachschule für Büchsenmacher
Fachschule für Maschinen:
Kolleg für Design - Objekt-Design
Aufbaulehrgang für Design - Objekt-Design
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Ferlach
Schulhausgasse 10
9170 Ferlach
Tel.: +43 (0)4227 / 23 31 -3800
Fax: +43 (0)4227 / 23 31 -3880
email: direktion@htl-ferlach.at
Internet: https://www.htl-ferlach.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Art und Design:
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:
Fachschule für Büchsenmacher
Fachschule für Maschinen:
Kolleg für Design - Objekt-Design
Aufbaulehrgang für Design - Objekt-Design
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung