Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den Sie für die erfolgreiche Ausübung Ihres Berufs benötigen.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Sie können sich Ihre Berufsschule NICHT aussuchen, sondern werden ihr zugewiesen.
Folgende Berufsschulen sind für diesen Lehrberuf vorgesehen:
Art: Lehre
Form: Dual
Berufsschule Freistadt
Linzer Straße 45
4240 Freistadt
Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -353 00
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -235399
email: bs-freistadt.post@ooe.gv.at
Internet: http://www.bs-freistadt.ac.at
Art: Lehre
Form: Dual
Berufsschule Linz 8
Glimpfingerstraße 8b
4020 Linz
Tel.: +43 (0)732 / 348 283
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -258449
email: bs-linz8.post@ooe.gv.at
Internet: http://www.bs-linz8.ac.at
Art: Lehre
Form: Dual
Fachberufsschule Spittal a.d. Drau
Litzelhofenstraße 17
9800 Spittal/Drau
Tel.: +43 (0)4762 / 24 31 -0
Fax: +43 (0)4762 / 24 31 -12
email: spittal@bs.ksn.at
Internet: https://bs-spittal.at/
Art: Lehre
Form: Dual
Landesberufsschule Graz 4
Hans-Brandstetter-Gasse 2
8010 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 472 235
Fax: +43 (0)316 / 472 235 -7
email: lbsgraz4@stmk.gv.at
Internet: http://www.lbs-graz4.steiermark.at
Art: Lehre
Form: Dual
Landesberufsschule Hallein
Weisslhofweg 5
5400 Hallein
Tel.: +43 (0)6245 / 803 36 -0
Fax: +43 (0)6245 / 803 36 -32
email: direktion@lbs-hallein.salzburg.at
Internet: https://www.lbs-hallein.salzburg.at/
Art: Lehre
Form: Dual
Landesberufsschule Langenlois
Walterstraße 35
3550 Langenlois
Tel.: +43 (0)2734 / 25 02
Fax: +43 (0)2734 / 25 02 -30
email: direktion@lbslangenlois.ac.at
Internet: http://www.lbslangenlois.ac.at
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung