- Versuchsanordnungen für die Werkstoffprüfung entwickeln, planen und organisieren
- mechanische, chemische und physikalische Prüfungen an metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen durchführen
- Zug-, Dehn-, Druck- und Zerreißproben durchführen
- metallographische Prüfverfahren (z. B. mit Röntgen, Ultraschall) durchführen
- die Testergebnisse protokollieren und auswerten, die Daten in Form von Prüfberichten, Tabellen, Diagrammen etc. darstellen
- die Ergebnisse präsentieren und erklären, die Anwendungsmöglichkeiten der geprüften Werkstoffe bestimmen
- Zertifizierungen (Ausstellung einer Prüfbescheinigung) vornehmen
Im Spezialgebiet Wärmebehandlung außerdem:
- Maschinen und Anlagen der Wärmebehandlung vorbereiten, bedienen und steuern
- technische Daten über Arbeitsablauf festhalten, Ergebnisse erfassen und dokumentieren
- Vor- und Nachbehandlungsarbeiten planen, durchführen und kontrollieren
- Maßnahmen der Qualitätssicherung über den gesamten Prozess treffen
- Arbeitsablauf und erzielte Ergebnisse prüfen und dokumentieren
- Kund*innen in technischer, ökonomischer und ökologischer Hinsicht beraten