Der Lehrberuf Werkstofftechnik ist ein Modullehrberuf: Die Ausbildung umfasst verpflichtend die 2jährige Ausbildung in Werkstofftechnik (=Grundmodul) und die einjährige Ausbildung in der Werkstoffprüfung (=Hauptmodul). Zusätzlich besteht die Möglichkeit zu einer halbjährigen Ausbildung in der Wärmebehandlung (=Spezialmodul).
Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den Sie für die erfolgreiche Ausübung Ihres Berufs benötigen.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Sie können sich Ihre Berufsschule NICHT aussuchen, sondern werden ihr zugewiesen.
Folgende Berufsschulen sind für diesen Lehrberuf vorgesehen:
Art: Lehre
Form: Dual
Fachberufsschule Plansee Reutte
Metallwerk-Plansee-Straße 71/Plansee SE
6600 Reutte
Tel.: +43 (0)5672 / 600 -2518
Fax: +43 (0)5672 / 600 -62518
email: bruno.dengg@plansee.com
Internet: https://www.plansee-group.com
Art: Lehre
Form: Dual
Landesberufsschule Knittelfeld
Portniggstraße 21
8720 Knittelfeld
Tel.: +43 (0)3512 / 828 10 -0
Fax: +43 (0)3512 / 828 10 -3
email: lbskf@stmk.gv.at
Internet: http://www.lbs-knittelfeld.steiermark.at
Art: Lehre
Form: Dual
Landesberufsschule Neunkirchen
Triester Straße 67
2620 Neunkirchen
Tel.: +43 (0)2635 / 653 86
Fax: +43 (0)2635 / 653 86 -15
email: office@lbsneunkirchen.ac.at
Internet: http://lbsneunkirchen.ac.at
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
Weitere Infos: http://www.htl.at
Höhere Technische Bundeslehranstalt Eisenstadt
Bad Kissingen Platz 3
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)2682 / 646 05 -0
Fax: +43 (0)2682 / 646 05 -47
email: direktion@htl-eisenstadt.at
Internet: http://www.htl-eisenstadt.at
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Flugtechnik
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau - Ausbildungsschwerpunkt Anlagentechnik
Höhere Lehranstalt für Mechatronik - Ausbildungsschwerpunkt Automatisierung (auslaufend)
Höhere Lehranstalt für Metallische Werkstofftechnik
Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
Weitere Infos: https://www.htl.at
Höhere Technische Lehranstalt des Schulvereines der Berg- und Hüttenschule Leoben
Max-Tendler-Straße 3
8700 Leoben
Tel.: +43 (0)3842 / 448 88 -0
Fax: +43 (0)3842 / 448 88 -3
email: schule@htl-leoben.at
Internet: https://www.htl-leoben.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Rohstoff- und Energietechnik
Höhere Lehranstalt für Metallurgie und Umwelttechnik
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure - Logistik
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure - Informationstechnologie und Smart Production
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung