Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den Sie für die erfolgreiche Ausübung Ihres Berufs benötigen.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Sie können sich Ihre Berufsschule NICHT aussuchen, sondern werden ihr zugewiesen.
Folgende Berufsschulen sind für diesen Lehrberuf vorgesehen:
Art: Lehre
Dauer: -
Form: Dual
Private Berufsschule für Brau- und Getränketechnik, Destillateure am Österreichischen Getränkeinstitut
Blaasstraße 29
1190 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 479 69 24 -0
Fax: +43 (0)1 / 479 69 24 -11
email: office@oegi.at
Internet: https://oegitest.wordpress.com/
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss:
Berechtigungen:
Info:
Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich
Weitere Infos: http://hlfs.schule.at/
Höhere Bundes-Lehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Landtechnik und Lebensmitteltechnologie Wieselburg
Schloss Weinzierl 1
3250 Wieselburg
Tel.: +43 (0)7416 / 524 37 -0
Fax: +43 (0)7416 / 524 37 -49
email: direktion@josephinum.at
Internet: https://www.josephinum.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Landtechnik
Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft
Höhere Lehranstalt für Lebensmittel- und Biotechnologie
Höhere Bundeslehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Lebensmittel- und Biotechnologie Tirol
Birkenweg 8
6175 Kematen in Tirol
Tel.: +43 (0)5232 / 23 19 -0
Fax: +43 (0)5232 / 23 19 -30
email: dir@hblakem.bmlfuw.gv.at
Internet: http://www.hblakematen.at
Schwerpunkte:
Höhere Bundeslehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Höhere Lehranstalt für Lebensmittel- und Biotechnologie
Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Land- und Ernährungswirtschaft
Externistenprüfungskommission für die Reife- und Diplomprüfung
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung