Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:
a) Reglementierte Gewerbe:
Information zum "Reglementierten Gewerbe": die Zulassungsbedingungen für reglementierte Handwerke und Gewerbe sind bundesgesetzlich geregelt (siehe hierzu die jeweils angegebenen Bundesgesetzblätter, einsehbar unter: Rechtsinformationssystem Österreich
b) Reglementiertes Gewerbe - Rechtskraftgewerbe:
Informationen zu weiteren Berufsbildern die für eine selbstständige Berufsausübung in Frage kommen finden Sie im Verzeichnis der Berufsgruppen des Fachverbandes der österreichischen Finanzdienstleister.
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Weitere Informationen und Kontakte: