Immobilientreuhänder*in


Der Begriff Immobilientreuhänder*innen steht für die drei Berufsgruppen Immobilienmakler*innen, Immobilienverwalter*innen und Bauträger*innen, die durch unterschiedliche Ausbildungswege und darauf abgestimmte Befugnisse gekennzeichnet sind. Immobilientreuhänder*innen beschäftigen sich mit Fragen der Errichtung, Vermittlung und Verwaltung von Gebäuden und Grundstücken aller Art (z. B. Wohnungen, Bürobauten, Schulen, Industriebauten, Sportanlagen).

Immobilientreuhänder*innen verwalten fremde Gebäude und Grundstücke in Treuhandschaft. Als Bauträger bereiten sie Baumaßnahmen vor (Errichtung oder Sanierung von Gebäuden) und führen die kaufmännische und organisatorische Abwicklung des gesamten Bauvorhabens durch. Immobilientreuhänder*innen beraten ihre Klient*innen über die optimale Nutzung und Verwertung ihrer Gebäude und Grundstücke, vermitteln die Vermietung, den Kauf und Verkauf oder auch den Tausch dieser Immobilien und führen alle laufenden Verwaltungstätigkeiten durch, wie z. B. Errichtung von Verträgen, Abwicklung von Zahlungen, Organisation der Gebäudereinigung/-betreuung, Abrechnung von Betriebskosten, Einholung von Genehmigungen von Behörden usw.

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