Universitätsprofessor*in ist ein akademischer Aufstiegsberuf an Universitäten und Hochschulen.
Die Karrierelaufbahn (tenure track) für Professuren an Universitäten und Hochschulen gliedert sich in die Reihenfolge Assistenzprofessur als Einstieg, Assoziierte (a.o.) Professur als mittlere Stufe und ordentliche Universitätsprofessur ("Lehrstuhl") als höchste Stufe mit jeweils entsprechenden Kompetenzen, Verantwortlichkeiten und Verträgen. Während Assistenz- und Assoziierte Professuren vertraglich befristet sind, werden (ordentliche) Universitätsprofessuren unbefristet, d. h. auf Lebenszeit, vergeben.
Eine ordentliche Universitätsprofessur wird typischerweise an Personen mit Habilitation und langjähriger Berufserfahrung in Lehre und Forschung und herausragenden akademischen Leistungen vergeben. Universitätsprofessor*innen lehren und forschen eigenständig und halten Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, Seminare) ab, betreuen Studierende und führen Prüfungen durch. Darüber hinaus betreuen sie Bachelor- und Masterarbeiten und Dissertationen.
Im Bereich der Forschung planen, konzipieren und leiten sie Forschungsprojekte, führen Studien durch und verfassen Artikel, welche sie in Fachjournalen publizieren. Sie schreiben Fachbücher und nehmen an Kongressen, Symposien und Tagungen teil, in denen sie ihre neuesten Forschungen und Studien präsentieren.
Universitätsprofessor*innen arbeiten eigenständig/eigenverantwortlich sowie als Vorgesetzte im Team bestehend aus wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, Assistent*innen, administrativen Fachkräften und studentischen Hilfskräften.
Siehe auch die Berufe Assistenzprofessor*in und Assoziierte*r (a.o.) Professor*in.