Für den Beruf des/der Billeteur*in (Kartenverkäufer*in) gibt es keine geregelte Ausbildung. Die nötigen Fertigkeiten und Qualifikationen werden durch betriebliche Einschulung erworben. Eine kaufmännische Grundausbildung (wirtschaftliche/kaufmännische Schule oder kaufmännische Lehre) kann von Vorteil sein.