Wie bei allen landwirtschaftlichen Lehrberufen ist auch die Ausbildung der FacharbeiterInnen Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft in den einzelnen Bundesländern durch Landesgesetze geregelt.
Die Lehre ist in einem anerkannten Lehrbetrieb zu absolvieren. Sie ist mit dem Besuch einer Berufsschule oder von Fachkursen verbunden, deren Abschluss die Voraussetzung für die Facharbeiterprüfung (Lehrabschlussprüfung) ist. Häufig erfolgt die Ausbildung in diesem Lehrberuf über den zweiten Bildungsweg.
Bitte wenden Sie sich bezüglich Lehrlingsausbildungsmaßnahmen an die Land- und Forstwirtschaftliche Lehrlingsstelle des jeweiligen Bundeslandes: Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstellen Österreichs.
Art: Schulausbildung
Dauer: 260 Stunden (inkl. Praxis)
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Abschluss:
FacharbeiterIn
Berechtigungen:
FacharbeiterIn für Forstwirtschaft
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Agrarbildungszentrum Hagenberg
Veichter 99
4232 Hagenberg
Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -33400
Fax: +43 (0)732 / 7720 -233499
email: lwbfs-hagenberg.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.ooe-landwirtschaftsschulen.at/hagenberg
Schwerpunkte:
Ab Schuljahr 2017/2018
Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement
Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Landwirtschaft
Abendschule Landwirtsschaft
Abendschule Betriebsleiter/in Plus
Abendschule Biomasse und Bioenergie
Abendschule Forstwirtschaft
Art: Schulausbildung
Dauer: 2 Jahr
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
Berufsausübung als ForstwartIn
Weitere Infos: http://forstwarteschule.at/
Forstfachschule Traunkirchen
Am Buchberg 1
4801 Traunkirchen
Tel.: +43 (0)7617 / 214 44 -210
Fax: +43 (0)7442 / 522 23 -16
email: sekretariat@forstfachschule.at
Internet: http://www.forstfachschule.at/
Schwerpunkte:
Forstfachschule
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
Info:
Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich.
Weitere Infos: http://www.hlfs.schule.at
Höhere Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft Bruck/Mur
Dr.-Theodor-Körner-Straße 44
8600 Bruck an der Mur
Tel.: +43 (0)3862 / 517 70
Fax: +43 (0)3862 / 563 50
email: willkommen@forstschule.at
Internet: http://www.forstschule.at
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Forstwirtschaft
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen