Um die Qualität in der Berufsfotografie zu sichern, wurde von der Wirtschaftskammer eine freiwillige Zertifizierung eingeführt, die schrittweise die Meisterprüfung im jetzt freien Gewerbe ersetzen soll. Die Qualifizierungsprüfung kann bei entsprechendem Know-how direkt absolviert werden oder es können zur Vorbereitung an Akademien verschiedene Module besucht werden. Die Zertifizierung lautet auf "Qualified Austrian Photographer" (QAP).
Die Akademie dauert 2 Semester. Die Prüfung ermöglicht auch den Zugang für ein Studium der Fotografie an der Donau-Uni-Krems.
Mehr Info unter www.aap.photo
Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den Sie für die erfolgreiche Ausübung Ihres Berufs benötigen.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Sie können sich Ihre Berufsschule NICHT aussuchen, sondern werden ihr zugewiesen.
Folgende Berufsschulen sind für diesen Lehrberuf vorgesehen:
Art: Lehre
Form: Dual
Berufsschule für Chemie, Grafik und gestaltende Berufe
Hütteldorfer Straße 7-17
1150 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 599 16 -95212
Fax: +43 (0)1 / 599 16 -9995211
email: kontakt@cgg.at
Internet: https://www.cgg.at
Art: Lehre
Form: Dual
Berufsschule Linz 9
Wiener Straße 181
4020 Linz
Tel.: +43 (0)732 / 343 431
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -258 459
email: bs-linz9.post@ooe.gv.at
Internet: http://www.bs-linz9.ac.at
Art: Lehre
Form: Dual
Tiroler Fachberufsschule für Fotografie, Optik und Hörakustik
Kaiser-Max-Straße 11
6060 Hall/Tirol
Tel.: +43 (0)5223 / 531 41
Fax: +43 (0)5223 / 441 41
email: direktion@tfbs-foto.tsn.at
Internet: https://www.tfbs-foto.tsn.at
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
Info:
Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich
Weitere Infos: http://www.htl.at
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Graz - Ortweinschule
Körösistraße 157
8010 Graz
Tel.: +43 (0)5 0248 019
Fax: +43 (0)5 0248 019 –999
email: dion@ortweinschule.at
Internet: http://www.ortweinschule.at
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Bautechnik:
Höhere Lehranstalt für Medien:
Höhere Lehranstalt für Kunst und Design:
Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Bautechnik - Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik:
Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik - Hochbau
Kolleg für Kunst und Design für Berufstätige:
Bauhandwerkerschule für Maurer/innen
Bauhandwerkerschule für Zimmerei
Meisterschule für Kunst und Gestaltung:
Meisterschule für Tischlerei und Raumgestaltung
Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Bautechnik
Höhere Graphische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Wien
Leyserstraße 6
1140 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 982 39 14 -0
Fax: +43 (0)1 / 982 39 14 -111
email: direktion@graphische.net
Internet: http://www.graphische.net
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Grafik- und Kommunikations-Design
Höhere Lehranstalt für Medien:
Fachschule für Mediengestaltung und Drucktechnik
Kolleg für Design, Ausbildungsschwerpunkt Grafik- und Kommunikations-Design
Kolleg/Aufbaulehrgang für Medientechnik und Medienmanagemt:
Meisterschule für Kommunikations-Design
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung