Fahrschullehrer*in


Fahrschullehrer*innen dürfen im Unterschied zu Fahrlehrer*innen neben dem praktischen auch den theoretischen Unterricht (technische Grundlagen, Verkehrsvorschriften) in der Fahrschule abhalten. Für Fahrschullehrer*innen sind die Zulassungsvoraussetzungen für die Lehrbefähigungsprüfung weitgehend ident mit denen, die für Fahrlehrer*innen gelten. Sie müssen aber zusätzlich ein Reifezeugnis oder 5 Jahre Praxis als Fahrlehrer*in während der letzten 8 Jahre, wovon mind. 1 Praxisjahr unmittelbar vor Einbringen des Antrages erforderlich ist, nachweisen können. Fahrschullehrer*innen arbeiten in Büros und Schulungsräumen von Fahrschulen, auf Übungsplätzen und im Straßenverkehr. Dort haben sie Kontakt zu ihren Berufskolleg*innen, Vertreter*innen der Behörden und zu ihren Schüler*innen.

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