Gerichtsdolmetscher*in


Gerichtsdolmetscher*innen arbeiten für Gerichte und Behörden wie zum Beispiel Polizei oder Asylbehörden. Sie dolmetschen Gespräche und Verhandlungen – insbesondere Gerichtsverhandlungen – und übersetzen unterschiedliche Dokumente (Urkunden, Gutachten, Urteile usw.). Sie kommen zum Einsatz, wenn eine Partei (Kläger*in oder Angeklagte*r) nicht die Amtssprache des Gerichts bzw. der juristischen Institution spricht. Gerichtsdolmetscher*innen werden aber auch im außerbehördlichen Bereich und für Privatpersonen tätig, zum Beispiel bei der Errichtung von Notariatsakten, bei Eheschließungen, Übersetzungen von Verträgen oder anderen Dokumenten.

Gerichtsdolmetscher*innen arbeiten in Büros, in Besprechungs- und Gerichtsräumen sowie bei Kund*innen vor Ort. Sie verwenden Fremd- und Fachwörterbücher, Lexika und Fachjournale. Allgemein beeidete Gerichtsdolmetscher*innen sind für alle Verfahren, in denen sie tätig werden beeidet. Im Unterschied dazu werden in Ausnahmefällen Dolmetscher*innen auch "ad hoc" für ein bestimmtes Verfahren vereidigt.

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