Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
Betrieb einer Seilbahn:
a) als öffentliche Seilbahn: Für den Bau und Betrieb bzw. nur den Betrieb einer Seilbahn ist eine Konzession gemäß § 21 des Seilbahngesetzes erforderlich. Die Konzession wird für Standseilbahnen, Pendelseilbahnen, Kabinenseilbahnen und Sesselbahnen vom örtlich zuständigen Landeshauptmann erteilt, in allen übrigen Konzessionsverfahren vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie sowie in allen Fällen von den Gemeinden, deren örtlicher Wirkungsbereich durch die geplante Seilbahn berührt wird.
b) als nicht öffentliche Seilbahnen als freies Gewerbe: Das sind Schlepplifte sowie Seilbahnen mit Personenbeförderung, die ein Unternehmen lediglich für eigene Zwecke betreibt (Materialseilbahnen mit Werksverkehr oder beschränkt öffentlichem Verkehr). Nicht öffentliche Seilbahnen unterliegen nicht der Konzessionspflicht gemäß § 16 Seilbahngesetz.
Details siehe Seilbahngesetz im RIS
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte: