Betriebsrat / Betriebsrätin


Der Betriebsrat ist ein betriebliches Organ zur Wahrnehmung und Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer*innen und ist in diesem Zusammenhang in betriebliche Entscheidungen eingebunden. Betriebsräte/Betriebsrätinnen sind Mitglieder dieses Betriebsrats.

Die Aufgaben bzw. Befugnisse eines Betriebsrates/einer Betriebsrätin umfassen Abschlüsse von Betriebsvereinbarungen, Mitwirkung bei Kündigungen, Entlassungen und Versetzungen und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen im Unternehmen. Außerdem haben Betriebsräte/Betriebsrätinnen Überwachungs- und Kontrollrechte (zum Beispiel überprüfen sie, ob der Kollektivvertrag, die Betriebsvereinbarungen und die Arbeitnehmer*innenschutzbestimmungen eingehalten werden), Informationsrechte (z. B. über die Neuanstellungen und die Beendigung von Dienstverhältnissen) und Interventionsrechte (z. B. um die Arbeitsbedingungen zu verbessern).

Wie viele Betriebsräte/Betriebsrätinnen in einem Betriebsrat tätig sind hängt von der Anzahl der Arbeitnehmer*innen im Betrieb ab; siehe dazu www.wko.at).

Die Funktion eines Betriebsrates/einer Betriebsrätin kann man ausüben, wenn man das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt ist. Eine spezifische Ausbildung ist dazu nicht erforderliche. Es bestehen allerdings entsprechende Schulungsangebote der Arbeitnehmer*innenvertretungen (Arbeiterkammern in den Bundesländern).

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