Universitätsassistent*innen sind wissenschaftliche bzw. künstlerische Mitarbeiter*innen an Universitäten. Das zeitlich befristete Arbeitsverhältnis dient zur Vertiefung und Erweiterung der fachlichen und wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Ausbildung. In der Regel sind Assistenzstellen an einen Lehrstuhl bzw. an eine ordentliche Professur gebunden. Universitätsassistent*innen sind entweder als "Pre-Doc" (mit Master/Diplom) oder als "Post-Doc" (mit Doktorat bzw. PhD-Abschluss) Assistent*innen angestellt. Während Pre-Doc-Stellen im Rahmen eines PhD-Studiums und zur Abfassung einer Dissertation vorgesehen sind, dienen Post-Doc-Stellen meist der Ausarbeitung einer Habilitation.
Universitätsassistent*innen arbeiten mit ihren Vorgesetzten an Forschungsprojekten, führen diverse Büro- und Verwaltungsaufgaben durch. In geringerem Umfang führen sie auch selbstständig Lehrveranstaltungen durch und halten Prüfungen ab. Sie wirken bei der Planung, Organisation und Koordination von Konferenzen, Symposien und Tagungen mit, halten Vorträge und publizieren ihre Forschungsergebnisse und Studien in Fachjournalen und Sammelbänden.
Siehe auch Pre-Doc Universitätsassistent*in und Post-Doc Universitätsassistent*in.