Alltägliche Betreuungstätigkeiten:
- haushaltsnahe Dienstleistungen: Einkaufen, zubereiten von Mahlzeiten, Reinigungstätigkeiten, Wäscheversorgung, Betreuen von Pflanzen und Tieren
- Unterstützung bei der Lebensführung: Gestalten des Tagesablaufs, Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen
- Freizeitgestaltung: Unterhaltungen führen, spielen, Spaziergänge, Begleitung bei Unternehmung der betreuten Person
- praktische Vorbereitung auf einen Ortswechsel, z. B. wenn die betreute Person zum Arzt oder ins Krankenhaus gebracht werden muss
Pflegerische Tätigkeiten
Falls keine medizinischen Gründe dagegen sprechen, ist ein*e Personenbetreuer*innen berechtigt, ohne Aufsicht und Delegation folgende Tätigkeiten auszuführen:
- Unterstützen bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
- Unterstützen bei der Körperpflege
- Unterstützen beim An- und Auskleiden
- Unterstützen bei der Benützung von Toilette oder Leibstuhl, Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten
- Unterstützen beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen
Nur mit Delegation durch einen Arzt/eine Ärztin dürfen sie auch Medikamente verabreichen, Verbände wechseln, einfache Licht- und Wärmeanwendungen durchführen und Insulininjektionen oder Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln verabreichen sowie Blutabnahmen zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifen durchführen.
Dokumentation/kommunikative Tätigkeiten:
- Führung des Haushalts- und Pflegebuches
- Dokumentation über Gesundheitszustand der zu betreuenden Person
- Verständigung von Arzt bzw. Rettungsdienst
- Gespräche mit Angehörigen und medizinischem Personal